Die richtige Altersvorsorge

Rente

Altersvorsorge

Das große Angebot der Banken und Versicherungen kann zur Last werden.

Wir helfen Ihnen die richtige Lösung zu finden!

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Die Zeiten wo die gesetzliche Rente zur Altersvorsorge reichte, sind längst vorbei. Ohne eine zusätzliche Vorsorge wird das Geld nicht reichen. Aber was ist die beste Strategie?


Ähnlich wie das Erstellen der Steuererklärung ist das Thema Altersvorsorge nicht besonders spannend und bis dahin ist ja noch lange Zeit. Doch irgendwie weiß fast jeder, dass er sich damit beschäftigen muss.

Mit dem Alter wird es immer dringlicher etwas zu unternehmen und dann braucht man um so mehr die richtige Strategie. Hier ist es empfehlenswert sich den Rat von einem unabhängigen Anlageexperten einzuholen, um keine Fehler zu machen und das meiste herauszuholen.

Rentenlücke

Im Bundesdurchschnitt erhalten Erwerbstätige nach heutigem Stand bei Renteneintritt 1070 Euro aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Im Schnitt fehlen den Deutschen im Alter 656 - 854 Euro monatlich.

Wann sich Riester lohnt

Damit vor allem Geringverdiener sich mit Riester vor Armut im Alter schützen können, müssen Sie einiges beachten. Viele Angebote zur Riester-Rente sind besser als ihr Ruf. Privates Sparen kann sich mit dem richtigen Produkt gerade für weniger vermögende Familien lohnen. Besonders für junge Menschen kann sich die Riester-Rente lohnen.


Zulagen

  • Grundzulage 175,- €
  • Kinderzulage bis 300,- €
  • Zusätzlich Steuervorteil
Die Kinderzulage erhält der Elternteil, welcher auch das Kindergeld bekommt. Bei Verheirateten bekommt die Zulage in der Regel der Mutter. Die Förderung kann auch an den Vater übertragen werden.


Steuern

Sie können die Beiträge für die Riester-Rente von der Steuer absetzen. Die Höhe Ihres Steuervorteils ist von Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz abhängig.

Die Rente aus dem Riester-Vertrag werden in der Rentenphase bei der Auszahlung besteuert.

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Betriebliche Altersvorsorge

Arbeitnehmer können bis zu 260 Euro ihres Bruttoeinkommens (im Jahr 2018) steuer- und sozialabgabenfrei in die Direktversicherung einzahlen (sogenannte Gehaltsumwandlung oder Entgeltumwandlung).

Lau­fende Bei­träge zur kapi­tal­ge­deck­ten betrieb­li­chen Alters­ver­sor­gung an Pen­si­ons­kas­sen und Direkt­ver­si­che­run­gen, die pau­schal besteu­ert wer­den („40b alt“), wer­den auf das steu­er­freie Volu­men von bis zu 8% der Bei­trags­be­mes­sungs­gren­zen der GRV West ange­rech­net (§ 52 Abs. 4 Satz 13 EStG n.F.).


Die fünf Durchführungswege zur betrieblichen Altersversorgung

  • Die Direktversicherung
  • Die Pensionskasse
  • Der Pensionsfonds
  • Die Unterstützungskasse
  • Die Pensionszusage
Seit 2002 hat jeder Arbeitnehmer einen gesetzlichen Anspruch auf diese so genannte Entgeltumwandlung. Die betriebliche Altersversorgung kann auf verschiedene Wege finanziert werden: Durch den Arbeitnehmer allein, indem er einen Teil seines Gehalts in Beiträge zu einer betrieblichen Altersversorgung umwandelt. Oder der Arbeitgeber zahlt Beiträge Komplet oder anteilig in die betriebliche Altersversorgung ein.


Steuern

Wer mit seinem Arbeitgeber eine betriebliche Vorsorge in Form einer Direktversicherung, Pensionskasse, Pensionsfonds, Unterstützungskasse oder Pensionszusage abgeschlossen hat, braucht sich um die Angabe der betriebliche Altersvorsorge Steuererklärung gar nicht zu kümmern. Die infolge der vereinbarten Gehaltsumwandlung eingezahlten Beiträge reduzieren ganz automatisch das Bruttoeinkommen. Zusätzliche Bescheide oder Angaben sind nicht notwendig.

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