Mehr Netto vom Brutto

Nettolohn­optimierung

Über die Nettolohn­optimierung lassen sich hohe Steuer- und Sozialabgaben­belastungen steuer­reduziert bzw. steuerfrei umwandeln. Möglich ist das über steuerfreie Arbeitgeber­zuschüsse.


Die kalte Progression ärgert viele Arbeit­nehmer, denn Lohn­erhöhungen werden von der Steuer und von der Inflation aufgezehrt. Doch Sie haben einige Möglich­keiten gegen­zusteuern.

Insgesamt gibt es ca. 20 Möglichkeiten, wie Arbeitgeber und Arbeitnehmer das Entgelt individuell gestalten können.

Im Einkommen­steuergesetz (EStG) und den entsprechenden Richtlinien hat der Gesetzgeber festgelegt, dass der Arbeitgeber steuerfreies bzw. nur pauschal besteuertes Gehalt bezahlen kann (§§ 3, 8, 22 und 40 EStG). Mit dem § 1 Sozialversicherungs­entgeltverordnung (SvEv) vom 1. Januar 2007 wurde genau dieses Gehalt von der Sozialversicherungs­pflicht befreit.

Steuerfreie Sachbezüge

Hat ein Arbeitnehmer keinen Anspruch auf eine Gehaltszahlung, sondern lediglich auf eine Sachleistung, gelten Vergünstigungen. Denn beträgt der Bruttowert für eine Sachleistung pro Monat nicht mehr als 44 Euro, ist dieser Sachbezug steuerfrei nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG und sozial­versicherungsfrei.

44 € Steuerfreier Sachbezug im Monat